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Stolpersteine für Alwin Nickel - Alter Bremer Weg (früher: Klein Hehlener Straße 28)

Alwin Nickel kam am 19. November 1902 in Witzenhausen an der Werra zur Welt.

Er war Dreher, im Nebenberuf Kellner, Mitglied der Kommunistischen Partei und des Rotfrontkämpferbundes sowie Kreistagsabgeordneter. Wie viele Kommunisten wurde Nickel nach Erlass der „Reichstagsbrandverordnung“ verhaftet. Er war vom 3. März bis zum 24. Dezember 1933 in den Konzentrationslagern Mohringen und Esterwegen in Gefangenschaft. Über seine Verhaftung schrieb er:

„Durch meine Verhaftung 1933 fühle ich mich in meiner Ehre dadurch gekränkt, weil ich allein mit einer „Acht“ (Handfessel) gefesselt und öffentlich in Celle verladen wurde.“

Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war Alwin Nickel Mitglied des Celler Kreistages. Im Protokoll der Kreistagssitzung am 4. April 1933 heißt es:

„Der auf den Wahlvorschlag der Kommunistischen Partei Deutschlands gewählte Kreistags-abgeordnete Mineur Alwin Nickel aus Klein-Hehlen war von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen.“

Seinen Nebenberuf als Kellner konnte er nach seiner Haft nicht mehr ausüben, „da mir vom Arbeitsamt Celle die grüne Kellnerkarte aus polit. Gründen vorenthalten wurde“, wie er in seinem Wiedergutmachungsantrag schrieb.

Im August 1944 wurde Alwin Nickel im Rahmen der „Aktion Gitter“, einer reichsweiten Massenverhaftung von ehemaligen Funktionären von SPD und KPD nach dem Attentat vom 20. Juli, erneut verhaftet und in das Konzentrationslager Neuengamme gebracht. Im November 1945 gab Nickel in einem Schreiben an die Celler Stadtverwaltung eine kurze Schilderung seines dortigen Schicksals:

„Ich bin KZ Hamburg-Neuengamme von der ‚SS‘ geschlagen und getreten worden, wodurch mir das Rückgrat verletzt wurde. Nach Feststellung mir befreundeter Professoren (Spezialisten für Rückennerven) wurden meine Schmerzen (Arbeitsunfähigkeit) für eine Rückgratverletzung erklärt. Nachdem ich eine Operation, welche von „Nichtspezialisten“ ausgeführt werden sollte, (Versuchskarnickel) ablehnte, wurde ich als Kranker der als unheilbar galt, nach Belsen befördert.“

Im Konzentrationslager Bergen-Belsen wurde Alwin Nickel bis zur Befreiung am 15. April 1945 gefangen gehalten.

In dem Schreiben an die Stadtverwaltung bat er, da „ich nicht schwer arbeiten noch heben darf, um „eine dementsprechende Anstellung als Antifaschist.“

Ab dem 1. Juni 1946 war Nickel bei der Celle Kreisverwaltung tätig, wurde aber am 1. Februar 1951 als berufsfremd wieder entlassen. Mit Datum vom 3. September 1957 wurde ihm im Wiedergutmachungsverfahren in einem Vergleich eine Kapitalentschädigung in Höhe von 1.500 DM gewährt.