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Stolperstein für Arthur Wese - Sankt-Annen-Straße 8

Arthur Wese (geb. am 24 März 1903) stammte aus Dittmannsdorf in Oberschlesien. Nach einer abgebrochenen Bäckerlehre, ließ er sich als Masseur ausbilden und bildete sich auf dem Gebiet der Heilkunde weiter. Sein Beruf brachte ihn wiederholt vor Gericht: Er wurde zu Geldstrafen und wegen Abtreibungen und unerlaubter Behandlung von Geschlechtskrankheiten zu Freiheitsstrafen verurteilt. 1935 wurde er wegen „Gewerbsmäßiger Abtreibung und Erpressung“ zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt, außerdem wurde ihm die „Berufsausübung des Gewerbes der Heilkunde“ untersagt. Die vergleichsweise hohe Strafe erklärt sich daraus, dass die scharfe Überwachung des Abtreibungsverbotes Teil der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik war.

Nach der Entlassung aus dem Zuchthaus im Januar 1939 kam Arthur Wese mit einem „Arbeitertransport“ nach Celle. Er lebte zur Untermiete in der St.-Annen-Straße 8 und arbeitete im Baugewerbe.

Ende 1939 wurde Wese wegen homosexueller Handlungen vor Gericht gestellt: Er soll in einer Gaststätte einen 16jährigen Jungen berührt und diesen aufgefordert haben, mit ihm in seine Wohnung zu kommen, wofür der Junge Geld erhalten sollte. Wese bestritt die Vorwürfe bestritt und war auch vorher nie als Homosexueller auffällig geworden. Er wurde aufgrund des neu eingeführten Paragrafen 175a zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und zu fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. Der zuvor existierende Paragraf 175 stellte zwar sexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe, doch jetzt war schon der Versuch strafbar, denn die Nationalsozialisten verschärften die Kriminalisierung Homosexueller, die als „bevölkerungspolitische Blindgänger“ und „Staatsfeinde“ galten. Weses „Tat“ wurde aber als „Gelegenheitsdelikt“ gewertet und er galt nicht als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“, weshalb keine „Sicherungsverwahrung“ angeordnet wurde.

Arthur Wese wurde in das Celler Zuchthaus eingeliefert. Seine Entlassung sollte Anfang November 1941 erfolgen, doch dann wurde Mitte 1940 angeordnet: „Die in die Zeit des Kriegszustandes fallende Vollzugszeit wird in die Strafzeit nicht eingerechnet.“ Eigentlich sollte mit dieser Regelung verhindert werden, dass sich Soldaten durch Straftaten dem Wehrdienst entziehen. Im Mai 1942, also ein halbes Jahr nachdem er seine Strafe verbüßt hatte, meldete der Anstaltsarzt, dass Wese schwer herzkrank und dass eine Besserung nicht zu erwarten sei, weshalb er „Strafbeendigung“ empfahl. Wese hatte sich seine Erkrankung wahrscheinlich durch schlechte Haftbedingungen, ungenügende Versorgung und Zwangsarbeit in einem Torfwerk zugezogen. Er starb im Alter von 39 Jahren am 19. Mai 1942 im Lazarett des Celler Zuchthauses.