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Stolpersteine: Arwic-Werke, Transportgerätefabrik Wille & Sohn - Bredenstraße 1

Ludwig Köhler

Jahrgang 1879
1938-39 Untersuchungshaft, wegen Hochverrat freigesprochen

Otto Lenk

Jahrgang 1892
1933 Schutzhaft, 1938-39 Untersuchungshaft, wegen Hochverrat verurteilt zu 6 Monaten, bis 1942 Schutzhaft, KZ Sachsenhausen

Hermann Müller

Jahrgang 1900
1938-39 Untersuchungshaft, wegen Hochverrat verurteilt zu 6 Monaten, bis 1942 Schutzhaft, KZ Sachsenhausen

Georg Schütz

Jahrgang 1877
1938-39 Untersuchungshaft, wegen Hochverrat freigesprochen

Karl Wallis

Jahrgang 1896
1938-39 Untersuchungshaft, wegen Hochverrat verurteilt zu 6 Monaten, bis 1942 Schutzhaft, KZ Sachsenhausen


Am 24. November 1938 wurden fünf Arbeiter der Arwic-Werke von der Gestapo an ihrem Arbeitsplatz verhaftet und in Untersuchungshaft genommen: die SPD-Mitglieder Ludwig Köhler, Hermann Müller, Georg Schütz und Karl Wallis sowie das KPD-Mitglied Otto Lenk. Die Anklage lautete auf „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“. Die Männer wurden beschuldigt, „durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reiches zu ändern“.

In der Anklageschrift ist zu lesen:

„Der größte Teil der Belegschaft dieser Fabrik war früher marxistisch eingestellt und steht auch heute noch dem nationalsozialistischen Staat ablehnend gegenüber. So wurde der deutsche Gruß nicht angewendet. Wenn einer der wenigen nationalsozialistisch eingestellten Gefolgschaftsmitglieder mit diesem Gruß grüßt, wird mit ‚Guten Morgen‘ erwidert oder der deutsche Gruß lächerlich gemacht. Maßnahmen des Staates oder der NSDAP. werden bei jeder sich bietenden Gelegenheit in abfälliger Weise kritisiert. Nationalsozialistisch eingestellte Gefolgschaftsangehörige werden von der übrigen Belegschaft gemieden. Neu eintretende Arbeiter werden zunächst auf ihre Gesinnung untersucht und, falls sie sich zum Nationalsozialismus bekennen, ebenfalls nicht beachtet. […] Zu einem großen Teil war die Einstellung der Belegschaft auf das Verhalten der Angeschuldigten zurückzuführen, die sich besonders in dem angeführten Sinne hervorgetan haben.“

Konkreter heißt es beispielsweise:

„Schon bald nach dem Eintritt des Heuduk in den Betrieb im März 1937 versuchten die Angeschuldigten, vor allem Müller, Lenk und Köhler, den Zeugen für ihre Ansichten zu gewinnen. [...] Als die Angeschuldigten erkennen mussten, dass der Zeuge in seiner nationalsozialistischen Einstellung nicht wankend zu machen ist, ließen sie von ihren politischen Gesprächen ab und griffen ihn bei jeder sich bietenden Gelegenheit persönlich an. Auf die Stücke, die Heuduk aus der Stellmacherei zur Weiterverarbeitung bekam, waren Inschriften angebracht, die den Zeugen persönlich oder politisch treffen sollten. So waren zweimal zu verschiedenen Zeiten, das letzte Mal im Frühjahr 1938, am Tage der Verkündung des Großdeutschen Reiches, auf Karrenbäumen die Worte: ‚Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit‘ geschrieben worden.“

Weiter wurde ihnen vorgeworfen, dass sie in der Fabrik Nachrichten ausländischer Radiosender verbreitet hätten.

Nach zweitägiger Verhandlung vor dem Kammergericht Berlin, das im Oberlandesgerichtsgebäude in Celle tagte, wurden am 27. September 1939 die Urteile verkündet: Ludwig Köhler und Georg Schütz wurden freigesprochen. Müller, Lenk und Wallis wurden wegen Vergehens gegen § 2 des „Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei“ zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Untersuchungshaft war bei allen deutlich länger diese Strafe. Deshalb galten die Haftstrafen als verbüßt. Die Männer kamen aber nicht frei, sondern wurden in „Schutzhaft“ genommen und bis Januar 1942 im KZ Sachenhausen gefangen gehalten.

Ludwig Köhler

Der Holzbildhauer und Tischler Ludwig Köhler wurde am 28. Februar 1879 in Bad Lauterberg geboren. Seit den 1890er Jahren war er in der Gewerkschaft und der Sozialdemokratischen Partei aktiv. Für die SPD saß er seit 1919 im Bürgervorsteherkollegium. Des Weiteren war er Vorstandsmitglied der Städtischen Sparkasse, Vorsitzender des Holzarbeiterverbandes und versah weitere Ehrenämter. Seit 1920 war er Angestellter der sozialdemokratischen Celler Volkszeitung. Mit dem Verbot der SPD und ihrer Organe verlor Köhler seine Arbeit sowie alle seine politischen und Ehrenämter. „Nun folgten am laufenden Band Hausdurchsuchungen, Vorladungen und Verhöre. Meine Wohnung wurde überwacht, jeder der mich aufsuchte wurde gemeldet“, berichtete Köhler nach dem Krieg.

Seit Mai 1935 arbeitete Ludwig Köhler Arbeit in der Transportgerätefabrik. Er berichtete, dass er und einige Kollegen hier gegen das nationalsozialistische Regime agitierten, „bis fast alle Kollegen im Betriebe sich zum Widerstand gegen das Regime zusammenfanden“. Schließlich seien sie aber dennoch denunziert worden. Köhlers Gesundheit litt stark in der Untersuchungshaft, weswegen er im April 1939 wegen Haftunfähigkeit entlassen wurde.

Der Staatsanwaltschaft gelang es nicht, Köhler etwas nachzuweisen, und er wurde freigesprochen. Er stand aber weiterhin unter Aufsicht der Gestapo. Nach dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde Köhler erneut verhaftet, aber nach wenigen Tagen wieder freigelassen.

Im Februar 1950 erhielt Ludwig Köhler eine Haftentschädigung für volle fünf Monate in Höhe von 750 DM. Wegen gesundheitlicher Schäden, die in Zusammenhang mit der Haft gebracht wurden, erhielt er außerdem eine Geschädigtenrente. Weiterhin erhielt 1956 eine Kapitalentschädigung „für Schaden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen“ in Höhe von 338,20 DM. Ludwig Köhler verstarb 1961.

Georg Schütz

Über Georg Schütz, geboren 1877, ist weit weniger bekannt, als über seine Kollegen. Das liegt daran, dass diese sich auf einen Aufruf der Stadt Celle vom 3. November 1945 gemeldet hatten, nach dem sich diejenigen melden sollten, die „von den Nazis geschädigt worden sind“. Von Georg Schütz liegt ein solcher Bericht nicht vor.

Schütz war SPD-Mitglied und wurde zusammen mit seinen Kollegen am 24. November 1938 an seiner Arbeitsstelle von der Gestapo verhaftet und inhaftiert. Wie Ludwig Köhler wurde er im Prozess im Dezember 1939 freigesprochen und aus der Haft entlassen.

Otto Lenk

Otto Lenk kam am 24. März 1892 in Hoheneggelsen zur Welt. Von Beruf war er Tischler. Seit 1923 war er Mitglied der KPD. 1933 lebte er in Wuppertal und war Stadtverordneter der KPD. Am 8. März 1933 wurde er von der Gestapo verhaftet. In einem Bericht nennt er die Stationen dieser „Schutzhaft“, die am 23. Dezember endete: „3 ½ Monate in pol. Gefängnissen und im Zuchthaus Lüttringhausen, 6 Monate im K.Z. Börgermoor festgehalten ohne Termin“.

Seit der Verhaftung 1938 war Otto Lenk im Celler Gerichtsgefängnis inhaftiert. Am 2. September 1939 aber, gut drei Wochen vor dem Prozess, wurde er mit Hermann Müller und Karl Wallis in das KZ Sachsenhausen verlegt. Im Prozess wurden er, Müller und Wallis zu sechs Monaten Haft verurteilt. Obwohl die Strafe durch die Untersuchungshaft als verbüßt galt, kamen er nicht frei, sondern wurde wieder in das Konzentrationslager gebracht. Die „Schutzhaft“ hier endete am 15. Januar 1942.

Nach dem Krieg berichtete Otto Lenk, dass er durch die Haft in Sachsenhausen „gesundheitlich sehr gelitten“ habe. Er sei nicht nur während der KZ-Haft „60 Tage im Revier“ gewesen, auch seien seit Kriegsende mehrere Krankenhausaufenthalte gefolgt. In seinem Bericht an die Stadt Celle fragt er, ob „die Möglichkeit [besteht] mit Unterstützung der KL Betreuungsstelle in einer Nervenheilanstalt Erholung zu finden“.

Karl Wallis

Karl Wallis war Schlosser. Er wurde am 4. November in Born/Pommern geboren. Seit 1922 war er Mitglied der SPD und im Deutschen Metallarbeiterverband organisiert.

Nach der Verhaftung teilte er das Schicksal von Otto Lenk und Hermann Müller. Bis zum 2. September 1939 saß er in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis in Celle und wurde dann, kurz vor Prozessbeginn, in das KZ Sachsenhausen verlegt. Obwohl die sechsmonatige Haftstrafe, zu der er verurteilt worden war, durch die Untersuchungshaft als verbüßt galt, wurde er mit Lenk und Müller zurück nach Sachsenhausen gebracht und erst am 15. Januar 1942 entlassen.

In seinem Wiedergutmachungsantrag beschrieb Wallis, wie sehr er unter der Mangelversorgung und der harten Zwangsarbeit im Konzentrationslager gelitten hat.

Karl Wallis erhielt in der Bundesrepublik eine Haftentschädigung in Höhe von 5.700 DM, sowie eine Geschädigtenrente, die zunächst 121,27 DM betrug. Für wirtschaftliche und berufliche Einbußen wurden ihm 300 DM zugesprochen.

Hermann Müller

Hermann Müller, geboren am 18. November 1900 in Damerau/Ostpreußen, war wie Karl Wallis und Otto Lenk nach seiner Verhaftung am 24. November 1938 zunächst in Untersuchungshaft im Celler Gerichtsgefängnis. Mit seinen beiden Kollegen wurde er kurz vor Prozessbeginn in das Konzentrationslager Sachsenhausen gebracht. Auch Müller wurde zu sechs Monaten Haft verurteilt und auch diese Strafe galt durch die Untersuchungshaft als verbüßt. Er wurde aber, wie seine Kollegen, zurück nach Sachsenhausen gebracht, wo er bis Januar 1942 festgehalten wurde.

Durch die unmenschlichen Bedingungen der KZ-Haft und besonders durch die Zwangsarbeit war Hermann Müller linksseitig nervengelähmt und mit 53 Jahren arbeitsunfähig. Nach Kriegsende wurde in einer mehrere Jahre dauernden juristischen Auseinandersetzung darüber gestritten, wieweit die gesundheitlichen Probleme Müllers mit der KZ-Haft in Verbindung zu bringen sind. 1953 wurde Müller schließlich eine Geschädigtenrente zugesprochen. Bereits 1950 hatte er eine Haftentschädigung in Höhe von 5700 DM erhalten. 1957 erhielt er einmalig 1388 DM für „Schaden im beruflichen Fortkommen“. Hermann Müller verstarb 1980.