Nach den Befahrensregeln auf der Örtze bestimmen die aktuellen Pegelstände an den Anlegern, ob man mit den Booten einsetzen darf oder nicht. Darüber hinaus besteht eine Kennzeichnungspflicht der Boote zum Schutze von Heidebächen vom 18.03.2005. (Direktlink zur Verordnung des Landkreises Celle)
An der Örtze darf das Ein- und Aussteigen in / aus Boote(n) nur an den folgenden, mit Pegeln gekennzeichneten Bootsanlegestellen erfolgen:
- Mühle Müden (Örtze): Ein- und Aussetzen von Kanus am Bootsanleger aus Holz, unterhalb der Mühle. Parkplätze vorhanden.
- Hermannsburg- Baven: Ein- und Aussetzen von Kanus am Bootsanleger aus Holz, oberhalb der Brücke. Parkplätze vorhanden.
- Hermannsburg- Ortsmitte: Ein- und Aussetzen von Kanus am Bootsanleger aus Holz, oberhalb der Brücke. Parkplätze vorhanden.
- Hermannsburg- Oldendorf: Ein- und Aussetzen von Kanus am Bootsanleger aus Holz, unterhalb der Brücke. Haltebucht zum Be- und Entladen an der Landesstraße, aber keine Parkplätze im Bereich der Anlegestelle vorhanden.
- Eversen: Ein- und Aussetzen von Kanus am Bootsanleger aus Holz, unterhalb der Brücke. Parken im Ort, am Anleger besteht ein Parkverbot.
- Wolthausen/B 3: Ein- und Aussetzen von Kanus am Bootsanleger aus Holz, oberhalb der Brücke. Parkplätze vorhanden.
- Stedden (Örtzebrücke): Ein- und Aussetzen von Kanus im flachen Uferbereich, kein befestigter Bootsanleger vorhanden. Parkmöglichkeiten vorhanden.
Die Örtze ist ein Gewässer, das streckenweise für ungeübte Paddler schwierig zu befahren ist. Bitte informieren Sie sich vorab.